Tom Otte

Kompetenz durch Selbstverwaltung

Kompetenz durch Selbstverwaltung

Das, was Betriebs- und  Personalräte in der sozialen Selbstverwaltung lernen, ist das, was ihre Belegschaften von ihnen fordern: Immer wieder sollen sie Aspekte der Sozialversicherung erläutern. Die vielfältigen Fragen lauten u.a.: Wann kann ich in Rente gehen, wie lang ist der Elternurlaub, wie komme ich zu einer Kur, wie beantrage ich wo meine Rente?

Als Versichertenvertreter eines Rentenversicherungsträgers, z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) ist man nach kurzer Zeit in der Lage, die Kolleginnen und Kollegen zu Rentenfragen kompetent zu beraten, aber auch zu Fragen der Rehabilitation. Das ist eine Folge der jährlich einwöchigen Schulungen bei der DRV, wie auch des Newsletters über gesetzliche Änderungen. Natürlich gehört zur Basisausstattung unverzichtbare Literatur (SGB IV und VII).

Beratungstermine steuert man selbst. Wir empfehlen, bei „alten Hasen“ eine Hospitation zu organisieren. Außerdem hat man während der Geschäftszeiten des Trägers die Möglichkeit, fachliche Fragen mit Sachbearbeitern abzuklären.

In jedem Fall ist man als Mitglied der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und Unfallversicherungen über den Wandel der Gesetzeslage stets bestens informiert. Vor und nach den Sitzungen bietet sich die Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen betriebliche Vorgänge zu besprechen. Ausgestattet mit den entsprechenden Mehrheiten lassen sich innerhalb eines Trägers auch die Praxis der Leistungsgewährung beeinflussen.

Als Mitglied der Selbstverwaltung erlangen Betriebs- und Personalräte eine sozialpolitische Kompetenz, die ihnen den Dank und die Achtung der Beschäftigten einträgt. Überdies sind alle Qualifizierungen kostenlos – aber nie umsonst.

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