Tom Otte

Arbeitszeitgesetz

Keine Flexibilisierung ohne Gefährdungsbeurteilung

Alle Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsstellen durchführen. §5 des Arbeitsschutzgesetzes verlangt dies von ihnen. Dies gilt auch und gerade bei Abweichungen von den im Arbeitszeitgesetz festgelegten Arbeitszeitregelungen. Abweichungen sind nach §7 des Arbeitszeitgesetzes zwar zulässig, bedürfen aber besonderer Regelungen im Gesundheitsschutz (Absatz 2a). Grundlage dafür ist die genannte Gefährdungsbeurteilung.…

Mehrarbeit macht krank

Das Arbeitszeitgesetz wacht über die Beschäftigungszeiten: Die maximale tägliche Arbeitsdauer soll grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden ausgeweitet werden, das jedoch nur, wenn innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreitet (ArbZG §3). Zwischen zwei Arbeitsperioden ist ferner eine…