Tom Otte

Handlungsfeld: Stress

Handlungsfeld: Stress

Durch Stress im Job setzen viele Arbeitnehmer in Deutschland ihre Gesundheit aufs Spiel. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Beschäftigten verzichtet auf Pausen, und jeder Achte erscheint sogar krank am Arbeitsplatz, wie eine im März veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung und der Krankenkasse Barmer GEK ergab. Jeder Dritte fühlt sich von den wachsenden Ansprüchen im Unternehmen überfordert.

„Die Studie belegt einen gefährlichen Trend, der durch die Digitalisierung der Arbeitswelt beschleunigt wird. Das Versprechen neuer Freiheiten verkehrt sich ins Gegenteil, wenn nur noch Ergebnisse zählen und unerreichbare Zieldiktate vorgegeben werden“, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied.

Arbeitsverdichtung, Arbeitshetze und Entgrenzung dürften aber nicht unter dem Deckmantel einer Pseudo-Freiheit zum Markenzeichen moderner Arbeit werden. „Wichtig ist, dass das Verhältnis von Arbeitszeit und Arbeitsleistung wieder ins Lot kommt, damit Arbeitszeit nicht entwertet wird.“ Dafür seien mehr Mitsprache und Mitbestimmung der Beschäftigten notwendig.

http://www.welt.de/wirtschaft/article138464164/Viele-Deutsche-packen-den-Stress-im-Job-nicht-mehr.html

Seminar: Kein Stress mit dem Stress

 

Belegschaften fordern umfassende „Antistress-Politik“

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntebach hat im SWR-Tagesgespräch eine „umfassende Antistress-Politik“ für die Arbeitswelt gefordert. Dauerhaft unter hohem Zeitdruck arbeiten zu müssen sei ein „zentraler Risikofaktor für arbeitsbedingte Erschöpfung“ sowie andere psychische Belastungen und Erkrankungen. Arbeitgeber müssten „Stresstests“ am Arbeitsplatz durchführen.

Mehr Infos und das Interview als Audio zum Nachhören unter

http://www.dgb.de/themen/++co++e2ba9c02-cc8e-11e4-ab31-52540023ef1a

 

Gesetzliche Pflicht zum Stresstest:

Arbeitnehmervertreter sind gefordert

Dauerhaft unter hohem Zeitdruck arbeiten zu müssen ist ein zentraler Risikofaktor für arbeitsbedingte Erschöpfung. Die Arbeitgeber müssen die gesetzlich vorgeschriebenen „Stresstests“ für den Arbeitsplatz (die „Gefährdungsbeurteilungen“) auch tatsächlich durchführen und dabei psychische Risikofaktoren beachten.

§4 des ArbSchG

„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden … wird.“

§5 des ArbSchG

„Eine Gefährdung kann sich besonders ergeben durch  (…) 6. Psychische Belastungen bei der Arbeit.“

Damit sind auch überzogene Termin- und Leistungsanforderungen, andere psychische Überlastungen sowie übermäßig monotone Arbeitsgänge Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.

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